Verursacht ein bereits wurzelbehandelter Zahn erneut Beschwerden, sind viele Patienten irritiert. Schließlich wurde die Zahnwurzel bereits entfernt und die Wurzelkanäle professionell therapiert. Dennoch kann es während der Behandlung aufgrund von extrem engen und verwinkelten Wurzelkanälen – wie sie häufig bei Backenzähnen auftreten – immer wieder zu Problemen kommen, auf die der Hauszahnarzt nicht immer vorbereitet sein muss.
In diesem Fall ist es manchmal ratsam, einen Endodontologen aufzusuchen, der sich auf Wurzelbehandlungen spezialisiert hat. Wir haben uns mit dem Endontologie-Spezialisten Dr. Julian Hieronymus über die Notwendigkeit, den Ablauf und mögliche Komplikationen einer Wurzelbehandlung unterhalten.
„Erkrankungen der Zahnwurzel lassen sich meist auf tief sitzende Karies zurückführen“, erklärt Dr. med. dent. Hieronymus M.Sc., der sich auf das Fachgebiet der Endodontologie spezialisiert hat. Ohne regelmäßige Prophylaxe oder Beseitigung der Kariesbakterien, fressen sich diese tief in den Zahnschmelz hinein, bis sie zur empfindlichen Pulpa (Zahnmark) vordringen. Das Zahnmark reagiert auf die Bakterien und deren Endotoxine mit einer Hyperämie (verstärkte Durchblutung), um mit Hilfe von Immunkörpern die Bakterien zu bekämpfen und das abgestorbene Zellmaterial abzutransportieren. Zumeist entzündet sich die Pulpa (Pulpitis) jedoch im Anschluss und es kommt zu einer Schwellung des Zahnmarkgewebes. Da das umgebende Dentin (Zahnschmelz) als harte Schicht unbeweglich bleibt, drückt sich die Pulpa – langsam aber sicher – selbst das Blut ab und die Nerven im Pulpagewebe sterben ab. „Wenn sich die Pulpa entzündet, lässt sich der Nerv meist nicht mehr retten und der Zahn stirbt ab. Wird die Wurzelentzündung nicht behandelt, können sich Bakterien und Entzündung allerdings über die Wurzelspitze hinaus ausbreiten und auf das umliegende Gewebe und den Kieferknochen übergreifen“, so Dr. Hieronymus.
Damit dies nicht passiert, wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Hierbei gehen sowohl Zahnarzt als auch Endodontologe immer wie folgt vor: Zuerst wird der Zahn aufgebohrt und das nekrotische Gewebe im Zahninneren entfernt. „Hierbei wäre es wichtig, dass das Material bis zur Wurzelspitze hin entfernt wird. Da sich die Kanäle gegen Ende aber meist stark verengen und verwinkeln, werden die Kanäle gemäß den Kassenvorgaben nur bis kurz vor der Wurzelspitze gereinigt, was Aufwand und Kosten senkt. Oftmals reicht dies auch aus“, erklärt Dr. Hieronymus. Die Reinigung der Wurzelkanäle erfolgt dabei zum einen mechanisch und zum anderen mithilfe eines speziellen Proteinlösers, der auch die kleinsten Teile der Pulpa vom Dentin lösen soll. Im Anschluss werden die Wurzelkanäle desinfiziert, mehrfach gespült, gefüllt und abgedichtet. Im Optimalfall ist der Zahn anschließend frei von Restgewebe und Bakterien, komplett gefüllt und lückenlos versiegelt.
Hat der Patient nach mehreren Monaten Beschwerden mit einer Wurzelbehandlung, handelt es sich meist um eine Entzündung an der Wurzelspitze. Diese resultiert aus den sich ergebenden Problemen während der Wurzelbehandlung. Denn trotz bildgebender Verfahren kann sich der Arzt vor der Behandlung keinen Eindruck über die Beschaffenheit der Wurzelkanäle verschaffen. „Tauchen anschließend sehr enge oder verwinkelte Passagen auf, stößt der Zahnarzt ohne spezialisiertes Wissen und Gerät oftmals an die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten. Auch wenn nach bestem Gewissen und bester Erfahrung therapiert wird, kann die Wurzelbehandlung aufgrund schwerzugänglicher Passagen weder so tief erfolgen wie gewünscht, noch das nekrotische Material und die Bakterien so weit entfernt werden, dass nach der Füllung und Abdichtung keine Probleme mehr auftauchen“, weiß Dr. Hieronymus.
Viele Komplikationen beruhen auch auf der gängigen Praxis – verursacht durch die Kassenvorschrift – Wurzelkanäle nur bis kurz vor die Wurzelspitze zu behandeln. Das abgestorbene Material bildet den idealen Nährboden für eindringende Bakterien. Die meisten Praxen sind für die komplette Reinigung der Wurzelkanäle auch nicht ausgestattet – zumal die Standardtherapie sich oft als zweckmäßig erweist und nicht zwangsläufig zu späteren Komplikationen führt.
Ist die Wurzelspitze nach einer vorangegangenen Wurzelbehandlung entzündet, bleiben drei Möglichkeiten: eine Wurzelspitzenresektion, eine Revision der Behandlung oder die Extraktion mit anschließendem Zahnersatz. „Sowohl Extraktion als auch Wurzelspitzenresektion, also die Entfernung der Wurzelspitzen, können allerdings umgangen werden, wenn die Ursache für die Komplikation entdeckt wird – was fast immer der Fall ist“, so Dr. Hieronymus.
Eine Revision ist dabei in jedem Fall vorzuziehen, zumal auch eine Resektion der Wurzelspitzen dazu führen kann, dass die Wurzel nach Beschnitt so kurz ist, dass der Zahn instabil wird und zu wackeln beginnt und möglicherweise irgendwann extrahiert werden muss. Wer von vornherein eine Extraktion in Betracht zieht, sollte sich immer der damit verbundenen Folgeprobleme wie Knochenrückgang oder Zahnwanderung der umliegenden Zähne bewusst sein. Um diese zu verhindern, ist oftmals teurer Zahnersatz notwendig.
Will man eine Resektion oder eine Extraktion umgehen, wird eine Revision der Wurzelbehandlung notwendig. Hier ist es ratsam, sich einem Spezialisten anzuvertrauen. Dieser verfügt nicht nur über das notwendige spezialisierte Wissen und die tägliche Erfahrung, sondern ist zudem auch für die meisten Zwischenfälle ausgestattet. Der Spezialist wiederholt die Prozedur und begibt sich dabei auf Fehleranalyse.
Der Zahn wird also wieder aufgebohrt, das Füllmaterial entfernt, die Kanäle vollständig bis zur Wurzelspitze gesäubert und desinfiziert. „Hierbei können die vorher verwendeten Stifte und Füllungen – je nach Beschaffenheit – die Behandlung deutlich erschweren. Vor allem dann, wenn extrem harte Füllungen verwendet wurden“, erläutert Dr. Hieronymus. Nach der Revision sind die Wurzelkanäle optimal versorgt und künftige Komplikation in der Regel ausgeschlossen. Dabei entfernt der Spezialist durch die lange Einwirkzeit des Proteinlösers auch die nekrotischen Gewebsreste rückstandslos, sodass auch die Störfelduntersuchung beim Heilpraktiker negativ ausfällt.
„In den meisten Fällen suchen uns Patienten mit bereits wurzelbehandelten Zähnen auf. Das Problem ist aber, dass bei der Revision immer mit Komplikationen zu rechnen ist, da der Zahnarzt bereits in die Anatomie des Zahnes eingegriffen hat“, resümiert Dr. Hieronymus. Auch wenn sich die Ursachen für die Entzündung in der Regel beheben lassen, ist ein erneutet Eingriff immer unangenehm für die Patienten. Deshalb kann sich der Besuch beim Endodontologen oder Spezialisten bereits als lohnend herausstellen, wenn sich bei der Wurzelbehandlung etwaige Komplikationen erahnen lassen; beispielsweise wenn ein hinterer Backenzahn oder ein Zahn mit zusätzlicher Zahnwurzel behandelt werden muss. Wer den Zahn erhalten will, sollte – bevor er eine Extraktion oder Wurzelspitzenresektion in Erwägung zieht – den Gang zum Endodontologen wagen und eine Revision durchführen lassen.
Die Kosten für die Wurzelbehandlung werden von den gesetzlichen Kassen zwar nicht übernommen, erweisen sich jedoch als günstiger als die anfallenden Kosten für etwaig benötigten Zahnersatz. Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann sich die Teilkosten von der Versicherung erstatten lassen, genauso wie bei Zahnersatz.
In diesem Fall ist es manchmal ratsam, einen Endodontologen aufzusuchen, der sich auf Wurzelbehandlungen spezialisiert hat. Wir haben uns mit dem Endontologie-Spezialisten Dr. Julian Hieronymus über die Notwendigkeit, den Ablauf und mögliche Komplikationen einer Wurzelbehandlung unterhalten.
Weshalb stirbt der Zahn ab?
„Erkrankungen der Zahnwurzel lassen sich meist auf tief sitzende Karies zurückführen“, erklärt Dr. med. dent. Hieronymus M.Sc., der sich auf das Fachgebiet der Endodontologie spezialisiert hat. Ohne regelmäßige Prophylaxe oder Beseitigung der Kariesbakterien, fressen sich diese tief in den Zahnschmelz hinein, bis sie zur empfindlichen Pulpa (Zahnmark) vordringen. Das Zahnmark reagiert auf die Bakterien und deren Endotoxine mit einer Hyperämie (verstärkte Durchblutung), um mit Hilfe von Immunkörpern die Bakterien zu bekämpfen und das abgestorbene Zellmaterial abzutransportieren. Zumeist entzündet sich die Pulpa (Pulpitis) jedoch im Anschluss und es kommt zu einer Schwellung des Zahnmarkgewebes. Da das umgebende Dentin (Zahnschmelz) als harte Schicht unbeweglich bleibt, drückt sich die Pulpa – langsam aber sicher – selbst das Blut ab und die Nerven im Pulpagewebe sterben ab. „Wenn sich die Pulpa entzündet, lässt sich der Nerv meist nicht mehr retten und der Zahn stirbt ab. Wird die Wurzelentzündung nicht behandelt, können sich Bakterien und Entzündung allerdings über die Wurzelspitze hinaus ausbreiten und auf das umliegende Gewebe und den Kieferknochen übergreifen“, so Dr. Hieronymus.
Eine Wurzelbehandlung erhält den Zahn
Damit dies nicht passiert, wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Hierbei gehen sowohl Zahnarzt als auch Endodontologe immer wie folgt vor: Zuerst wird der Zahn aufgebohrt und das nekrotische Gewebe im Zahninneren entfernt. „Hierbei wäre es wichtig, dass das Material bis zur Wurzelspitze hin entfernt wird. Da sich die Kanäle gegen Ende aber meist stark verengen und verwinkeln, werden die Kanäle gemäß den Kassenvorgaben nur bis kurz vor der Wurzelspitze gereinigt, was Aufwand und Kosten senkt. Oftmals reicht dies auch aus“, erklärt Dr. Hieronymus. Die Reinigung der Wurzelkanäle erfolgt dabei zum einen mechanisch und zum anderen mithilfe eines speziellen Proteinlösers, der auch die kleinsten Teile der Pulpa vom Dentin lösen soll. Im Anschluss werden die Wurzelkanäle desinfiziert, mehrfach gespült, gefüllt und abgedichtet. Im Optimalfall ist der Zahn anschließend frei von Restgewebe und Bakterien, komplett gefüllt und lückenlos versiegelt.
Bei erneuten Beschwerden Entzündung der Wurzelspitzen ursächlich
Hat der Patient nach mehreren Monaten Beschwerden mit einer Wurzelbehandlung, handelt es sich meist um eine Entzündung an der Wurzelspitze. Diese resultiert aus den sich ergebenden Problemen während der Wurzelbehandlung. Denn trotz bildgebender Verfahren kann sich der Arzt vor der Behandlung keinen Eindruck über die Beschaffenheit der Wurzelkanäle verschaffen. „Tauchen anschließend sehr enge oder verwinkelte Passagen auf, stößt der Zahnarzt ohne spezialisiertes Wissen und Gerät oftmals an die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten. Auch wenn nach bestem Gewissen und bester Erfahrung therapiert wird, kann die Wurzelbehandlung aufgrund schwerzugänglicher Passagen weder so tief erfolgen wie gewünscht, noch das nekrotische Material und die Bakterien so weit entfernt werden, dass nach der Füllung und Abdichtung keine Probleme mehr auftauchen“, weiß Dr. Hieronymus. Viele Komplikationen beruhen auch auf der gängigen Praxis – verursacht durch die Kassenvorschrift – Wurzelkanäle nur bis kurz vor die Wurzelspitze zu behandeln. Das abgestorbene Material bildet den idealen Nährboden für eindringende Bakterien. Die meisten Praxen sind für die komplette Reinigung der Wurzelkanäle auch nicht ausgestattet – zumal die Standardtherapie sich oft als zweckmäßig erweist und nicht zwangsläufig zu späteren Komplikationen führt.
Therapiemöglichkeiten: Wurzelspitzenresektion, Revision oder Extraktion?
Ist die Wurzelspitze nach einer vorangegangenen Wurzelbehandlung entzündet, bleiben drei Möglichkeiten: eine Wurzelspitzenresektion, eine Revision der Behandlung oder die Extraktion mit anschließendem Zahnersatz. „Sowohl Extraktion als auch Wurzelspitzenresektion, also die Entfernung der Wurzelspitzen, können allerdings umgangen werden, wenn die Ursache für die Komplikation entdeckt wird – was fast immer der Fall ist“, so Dr. Hieronymus. Eine Revision ist dabei in jedem Fall vorzuziehen, zumal auch eine Resektion der Wurzelspitzen dazu führen kann, dass die Wurzel nach Beschnitt so kurz ist, dass der Zahn instabil wird und zu wackeln beginnt und möglicherweise irgendwann extrahiert werden muss. Wer von vornherein eine Extraktion in Betracht zieht, sollte sich immer der damit verbundenen Folgeprobleme wie Knochenrückgang oder Zahnwanderung der umliegenden Zähne bewusst sein. Um diese zu verhindern, ist oftmals teurer Zahnersatz notwendig.
Revision der Wurzelbehandlung
Will man eine Resektion oder eine Extraktion umgehen, wird eine Revision der Wurzelbehandlung notwendig. Hier ist es ratsam, sich einem Spezialisten anzuvertrauen. Dieser verfügt nicht nur über das notwendige spezialisierte Wissen und die tägliche Erfahrung, sondern ist zudem auch für die meisten Zwischenfälle ausgestattet. Der Spezialist wiederholt die Prozedur und begibt sich dabei auf Fehleranalyse. Der Zahn wird also wieder aufgebohrt, das Füllmaterial entfernt, die Kanäle vollständig bis zur Wurzelspitze gesäubert und desinfiziert. „Hierbei können die vorher verwendeten Stifte und Füllungen – je nach Beschaffenheit – die Behandlung deutlich erschweren. Vor allem dann, wenn extrem harte Füllungen verwendet wurden“, erläutert Dr. Hieronymus. Nach der Revision sind die Wurzelkanäle optimal versorgt und künftige Komplikation in der Regel ausgeschlossen. Dabei entfernt der Spezialist durch die lange Einwirkzeit des Proteinlösers auch die nekrotischen Gewebsreste rückstandslos, sodass auch die Störfelduntersuchung beim Heilpraktiker negativ ausfällt.
Wurzelbehandlung: Wann zum Spezialisten?
„In den meisten Fällen suchen uns Patienten mit bereits wurzelbehandelten Zähnen auf. Das Problem ist aber, dass bei der Revision immer mit Komplikationen zu rechnen ist, da der Zahnarzt bereits in die Anatomie des Zahnes eingegriffen hat“, resümiert Dr. Hieronymus. Auch wenn sich die Ursachen für die Entzündung in der Regel beheben lassen, ist ein erneutet Eingriff immer unangenehm für die Patienten. Deshalb kann sich der Besuch beim Endodontologen oder Spezialisten bereits als lohnend herausstellen, wenn sich bei der Wurzelbehandlung etwaige Komplikationen erahnen lassen; beispielsweise wenn ein hinterer Backenzahn oder ein Zahn mit zusätzlicher Zahnwurzel behandelt werden muss. Wer den Zahn erhalten will, sollte – bevor er eine Extraktion oder Wurzelspitzenresektion in Erwägung zieht – den Gang zum Endodontologen wagen und eine Revision durchführen lassen. Die Kosten für die Wurzelbehandlung werden von den gesetzlichen Kassen zwar nicht übernommen, erweisen sich jedoch als günstiger als die anfallenden Kosten für etwaig benötigten Zahnersatz. Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, kann sich die Teilkosten von der Versicherung erstatten lassen, genauso wie bei Zahnersatz.