Wenn Eingriffe rein kosmetisch sind, wie beispielsweise Bleaching, können diese weder über die gesetzlichen Krankenkassen noch über private Kostenerstatter abrechnet werden. Sind die Eingriffe jedoch medizinisch indiziert, werden die Kosten für ästhetische Zahnheilkunde je nach Befund und Vertrag übernommen.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten die Kosten je nach Vertrag ganz unterschiedlich. Um die Höhe der Erstattung abzuklären, empfiehlt sich auch beim Privatversicherten ein individueller Heil- und Kostenplan.
Bezuschussung der Kosten für ästhetische Zahnheilkunde
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz je nach Befund. Fehlt zum Beispiel ein Backenzahn, erstattet die Krankenkasse die Kosten für eine einfache Metallbrücke. Unabhängig davon kann der Patient sich jedoch entweder eine vollkeramische Brücke oder sogar ein Implantat anfertigen lassen. Der Zuschuss bleibt immer der gleiche. Gerne erstellt Ihnen unser Verwaltungsteam einen individuellen Heil- und Kostenplan.Private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten die Kosten je nach Vertrag ganz unterschiedlich. Um die Höhe der Erstattung abzuklären, empfiehlt sich auch beim Privatversicherten ein individueller Heil- und Kostenplan.