Eine Versorgung mit Implantaten ist eine enorme Verbesserung der Lebensqualität. Aufgrund des hohen medizinischen Aufwandes und der Materialkosten hat diese auch ihren Preis. Da eine Implantatversorgung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen ist, wird diese über die private Gebührenordnung abgerechnet. Es entstehen für den Patienten dabei Kosten für eine Implantation, die er meist selbst tragen muss.
Aufgrund der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Preisschwankungen können deshalb nur grobe Anhaltspunkte gegeben werden. Diese können als erste Richtlinie dienen, unter keinen Umständen jedoch verbindlich auf den Einzelfall übertragen werden. Es gibt zudem Schwankungen, die sich aus den verschiedenen Implantatsystemen und örtlichen Gegebenheiten ergeben.
Da jeder Implantatfall individuell zu planen ist, wird in der Regel für jeden Patienten nach vorheriger Planung speziell ein Kostenvoranschlag erstellt, der anschließend mit ihm besprochen wird.
Seit 2004 bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse die prothetische Versorgung der Implantate. Diese befundorientierten Zuschüsse sind im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) festgelegt. Der Zuschuss muss individuell für jeden Patienten berechnet werden und wird in der Regel im angefertigten Kostenvoranschlag ausgewiesen. Je nach Fall werden 10 bis 30 Prozent erstattet.
Wie hoch sind die Kosten für eine Implantation?
Aufgrund der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Preisschwankungen können deshalb nur grobe Anhaltspunkte gegeben werden. Diese können als erste Richtlinie dienen, unter keinen Umständen jedoch verbindlich auf den Einzelfall übertragen werden. Es gibt zudem Schwankungen, die sich aus den verschiedenen Implantatsystemen und örtlichen Gegebenheiten ergeben.Kosten für eine Implantation - Anhaltspunkte:
- Honorar für die Beratung und Planung: zwischen 100 und 350 Euro
- 3-dimensionale Röntgenaufnahme (DVT): 130 – 250 Euro
- Honorar für chirurgische Leistungen: 500 – 700 Euro pro Implantat
- Honorar für die Prothetik: 200 – 300 Euro pro Implantat
- Honorar für Knochenaufbau: 400 – 1.500 Euro pro Region, in der implantiert werden soll
- Materialkosten pro Implantat: 180 – 300 Euro
- Materialkosten für die Aufbauteile: 170 – 300 Euro pro Implantat
- Laborkosten für die Prothetik: 500 – 1.200 Euro pro Implantat
Da jeder Implantatfall individuell zu planen ist, wird in der Regel für jeden Patienten nach vorheriger Planung speziell ein Kostenvoranschlag erstellt, der anschließend mit ihm besprochen wird.
In welcher Höhe beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für eine Implantation?
Grundsätzlich sind die Leistungpositionen für die Implantation nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten und werden über die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Eine Übernahme der Kosten für eine Implantation durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in seltenen Ausnahmefällen, wie bei schweren Fehlbildungen oder Tumorerkrankungen, möglich. Hier muss dann ein spezielles Gutachten angefertigt werden, welches die vorliegende Krankheit bestätigt.Seit 2004 bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse die prothetische Versorgung der Implantate. Diese befundorientierten Zuschüsse sind im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) festgelegt. Der Zuschuss muss individuell für jeden Patienten berechnet werden und wird in der Regel im angefertigten Kostenvoranschlag ausgewiesen. Je nach Fall werden 10 bis 30 Prozent erstattet.
Beteiligt sich die Zusatzversicherung an den Kosten für eine Implantation?
Häufig muss der gesetzlich versicherte Patient einen hohen Anteil der Kosten, aus eigener Tasche bezahlen. Wenn eine Zusatzversicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde und der Tarif implantologische Leistungen beinhaltet, kann der Patient mit einer Unterstützung rechnen. Hierzu ist es ratsam, einen Kostenvoranschlag vor der Behandlung einzureichen. Die Antwort der Zusatzversicherung besprechen Ihr Zahnarzt oder die Verwaltungsmitarbeiter gerne mit Ihnen.In welcher Höhe beteiligt sich die private Krankenkasse bzw. die Beihilfe an den Kosten für eine Implantation?
Implantat-Behandlungen sind prinzipiell im Leistungskatalog der privaten Krankenkassen und Beihilfen enthalten und werden somit zum größten Teil gemäß dem im Vertrag vereinbarten Tarif übernommen. Bei den Beihilfestellen gibt es besondere Regelungen, die bei jedem Behandlungsfall zu beachten sind. Wie beschrieben sind die Tarife in den Verträgen sehr unterschiedlich, weswegen die Kostenübernahme vor einer Behandlung über einen eingereichten Kostenvoranschlag ermittelt werden muss. Die Erstattungen und Tarifbestimmungen der privaten Versicherer sind sehr unterschiedlich und häufig kompliziert. Vor allem im Bereich des zahntechnischen Labors gibt es oftmals Beschränkungen von Seiten der Versicherung. In gut organisierten Zahnarztpraxen stehen Ihnen Mitarbeiter aus der Verwaltung für Fragen bezüglich der Abrechnung zur Verfügung.Können Implantat-Versorgungen finanziert werden?
Viele Zahnarztpraxen arbeiten mit einem sogenannten Abrechnungsbüro zusammen, welches die Rechnungsstellung für den Zahnarzt übernimmt. Die Abrechnung selbst erfolgt in der Praxis, die Rechnungsstellung wird hingegen an das Abrechnungsbüro abgegeben. Die meisten Abrechnungsbüros ermöglichen den Patienten eine zins- und gebührenfreie Ratenzahlung innerhalb der ersten sechs Monate. Anschließend gibt es individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen.Lesen Sie hierzu auch:
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- Spezialist für Implantologie - Die Auswahl des Behandlers
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- Die richtige Diagnostik vor der Implantation
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